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Beschwerde gegen die Teilrevision der Verwaltungsordnung der Gemeinde Ittigen

Medienmitteilung

Die SP Ittigen erwartet die Aufhebung der Revision

Per Revision der Verwaltungsordnung erhält der Gemeinderat die Macht, einzelnen Gemeinderatsmitglieder ohne schwerwiegende Gründe die Ausübung ihres Amtes zu verunmöglichen und sie damit defacto zu entmachten. Die SP Ittigen lehnt die vorliegende Reform vom 14. September 2021 zusammen mit den Grünen Bantiger, EVP Ittigen und SVP Ittigen ab. Gemeinsam legen die vier Parteien dagegen Beschwerde beim Regierungsstatthalteramt ein.

Die Schwächung einzelner Gemeinderatsmitglieder kann auf verschiedene Arten erfolgen:

  • Entzug eines zugewiesenen Departementes
  • Entzug des Zugriffes auf Sitzungsunterlagen und Dokumente
  • Einschränkung von Fragen an die Verwaltung

Ohne zugewiesenes Departement und ohne Zugriff auf die Sitzungsunterlagen kann ein Gemeinderatsmitglied weder seine Aufsichts- und Kontrollfunktion korrekt wahrnehmen noch seine Wähler*innen angemessen vertreten. Da die meisten Massnahmen an keinerlei Bedingungen oder konkrete Verstösse gebunden sind, droht Willkür. Werden Minderheitsmeinungen neben der Gemeinderatsmehrheit noch möglich sein?

Wir unterstellen dem Gemeinderat keine bösen Absichten; in der Auseinandersetzung zwischen dem Gemeinderat und dessen Mitglied Xavier Dufour (SVP) bleiben wir neutral. Sollte die Handlungsfähigkeit des Gemeinderates effektiv eingeschränkt sein, müssten einschränkende Massnahmen aber zumindest an klar definierte Bedingungen und Kriterien geknüpft sein. Die Verletzung des Kollegialitätsprinzip allein scheint hierzu nicht zu genügen.

Die SP Ittigen erwartet die Aufhebung der Revision.

Für Rückfragen stehen Ihnen gerne zur Verfügung:

Beat Jurt, b.jurt[at]bluewin.ch,  079 738 66 86 oder
Sebastian Stark, sebastia[at]stark-schaedeli.ch, 078 966 64 47